Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, maximal jedoch um 10% anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel € 5,00 erheben.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erstellung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung im gebuchten Zeitraum zu bezahlen. Hiervon ausgenommen sind Buchungen sogenannter „Non refundable“ Tarife.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
    • das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
    • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
    • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,00 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Frankfurt am Main, Februar 2018

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STAHLPALAST

Tagungen, Kongresse, Feierlichkeiten und Konzerte
1.500 m² Veranstaltungsfläche
Saal mit Bühne ca. 1.000 m²
300 kostenfreie Pkw-Stellplätze
Der STAHLPALAST bietet Ihnen exzellente Rahmenbedingungen für Kongresse, Sportevents, Präsentationen oder Musikveranstaltungen. In unserer Multifunktionshalle können Veranstaltungen für maximal 1.400 Personen stattfinden.

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BRANDENBURG

178 m² | bis 120 Personen
Länge 10,8 m | Breite 16,5 m | Höhe 2,95 m

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BERLIN

147 m² | bis 90 Personen
Länge 15,5 m | Breite 9,5 m | Höhe 2,9 m

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POTSDAM

64 m² | bis 40 Personen
Länge 9,5 m | Breite 6,8 m | Höhe 3,1 m

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LEHNIN

54 m² | bis 40 Personen
Länge 11,7 m | Breite 4,8 m | Höhe 2,5 m

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WERDER

42 m² | bis 25 Personen
Länge 9,1 m | Breite 4,8 m | Höhe 2,5 m

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RATHENOW

26 m² | bis 16 Personen
Länge 5,8 m | Breite 4,8 m | Höhe 2,5 m

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Tagungsraum Hanau
90 m² | 8 x 11 m | 60 PAX
Tagungsraum Darmstadt
90 m² | 8 x 11 m | 45 PAX
Großer Saal
306 m² | 10,2 x 30 m | 350 PAX
Restaurant

COVID-19-REGELUNGEN unsere Hotels in Deutschland

Ab 4. März 2022 gilt in unserem Hotel:

3G

Wir begrüßen gerne als unsere Gäste:

Vollständig Geimpfte

Impfnachweis + amtl. Lichtbildausweis erforderlich!

Vollständig Genesene

Personen, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist. Genesenen-Nachweis plus amtlicher Lichtbildausweis erforderlich!

Tagesaktuell negativ getestete nicht Immunisierte

Nachweis per negativem Bürgertest, PCR-Test oder von unserem zertifiziertem Personal durchgeführten Antigen-Schnelltest.

MASKENPFLICHT: Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-MASKE Ausserhalb Ihres Zimmers!

COVID-19-REGELUNGEN FÜR Rheinland-Pfalz

Ab 24. November 2021 gilt in unserem Hotel:

2G+

Wir begrüßen gerne als unsere Gäste:

DREIFACH GEIMPFTE

Personen mit Boosterimpfung benötigen ab dem Tag der Drittimpfung keinen tagesaktuellen Negativtest. Impfnachweis und amtl. Lichtbildausweis sind erforderlich.

Vollständig Geimpfte + aktueller Negativtest*

Impfnachweis + amtl. Lichtbildausweis erforderlich!

Vollständig Genesene + aktueller Negativtest*

Personen, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist. Genesenen-Nachweis plus amtlicher Lichtbildausweis erforderlich!

Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten

sind generell von den Regelungen ausgenommen

Jugendliche bis 17 Jahre*

sind von 2G+ ausgenommen. Für sie gelten 3G-Regeln.

Gäste, die länger bleiben

Hier liegen uns noch keine Informationen vor. Es ist davon auszugehen, dass zumindest alle 72 Stunden ein neuerliches negatives Testergebnis* vorgelegt werden muss.

* akzeptiert werden ausschließlich negative PCR-Tests, Schnelltests durch eine autorisierte Institution, sowie vor Ort durch eine geschulte Person  unseres Hotels durchgeführte Schnelltests. Der Negativtest muss durch ein entsprechendes Zertifikat belegt sein und darf nicht älter als 24 Stunden sein.

MASKENPFLICHT: Wir empfehlen das Tragen einer deutlich besser schützenden FFP2-MASKE ausserhalb Ihres Zimmers!

COVID-19-REGELUNGEN FÜR BAYERN

Ab sofort gilt in unseren bayerischen Hotels

2G

Als unsere Gäste begrüßen wir sehr gerne:
syringe

Vollständig Geimpfte

Nachweis per Impfpass oder digitalem Impfnachweis plus amtlicher Lichtbildausweis

virus

Covid-19 Genesene

Nachweis per positivem PCR-Test, der mindestens 28 Tage zurück liegt und nicht älter als 6 Monate ist sowie ein amtlicher Lichtbildausweis.

Beruflich Reisende

Sie reisen aus dringenden Gründen beruflich? Dann benötigen wir von Ihnen einen negativen PCR-Test bei Anreise. Bei längerem Aufenthalt alle 72 Stunden.

Kinder und Jugendliche

Schulkinder und Jugendliche, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen keinen Negativnachweis erbringen. Kinder unter 6 dürfen natürlich ebenfalls übernachten.

FFP2-MASKENPFLICHT: Bitte tragen Sie in allen Innenräumen eine besonders gut schützende FFP2-Maske!

COVID-19-REGELUNGEN FÜR HESSEN

Ab 24. November 2021 gilt in unseren hessischen Hotels:

2G

Wir begrüßen gerne als unsere Gäste:

Vollständig Geimpfte

Impfnachweis + amtl. Lichtbildausweis erforderlich!

Vollständig Genesene

Personen, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist. Genesenen-Nachweis plus amtlicher Lichtbildausweis erforderlich!

Kinder und Jugendliche

bis 18 Jahre sind auch ohne Negativtest willkommen.

3G für Beruflich reisende Gäste

Nicht immunisierte Gäste müssen täglich einen negativen Schnelltest vorweisen oder alle 48 Stunden einen negativen PCR-Test. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Restaurantbesuch/Zugang zum Frühstücksraum ist leider nicht möglich.

MASKENPFLICHT: Wir empfehlen das Tragen einer Duetlich besser Schützenden FFP2-MASKE Ausserhalb Ihres Zimmers!

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Metro AG

Als wirtschaftliches Zentrum im Herzen Europas ist Düsseldorf traditionell der Standort vieler Handelsunternehmen. Die Metro AG mit ihrem Sitz in der Metrostraße im östlichen Stadtteil Flingern-Nord gehört zu den größten internationalen Playern im Bereich des Groß- und Einzelhandels. Von hier aus werden die Geschicke der Metro-Cash-&-Carry-Märkte und der Real-Handelskette gelenkt. Seit der Gründung im Jahre 1963 ist die Kette gewaltig gewachsen. Das aus den USA importierte Geschäftsmodell des Selbstbedienungsgroßmarktes für Großhändler war von Erfolg getragen. Das führte bald zur Gründung von Märkten in ganz Europa und seit 1996 auch in China. Der Metro-Konzern übernahm zeitweise Kaufhof und weitere Fachmärkte wie Mediamarkt, Saturn, das Computerhandelsunternehmen Vobis und andere Märkte. Metro beschäftigt weltweit an die Hundertfünfzigtausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In Düsseldorf sind etwa Zehntausend Mitarbeiter für Metro tätig. Der nahe gelegene große Düsseldorfer Metromarkt wurde grundlegend renoviert und modernisiert. Dabei entwickelt sich Metro passend zur städtischen Konsumszene immer stärker zum Großhändler für Premium-Produkte, etwa in seinen „Erlesenen Welten“ im Düsseldorfer Markt.

Henkel AG & Co. KGaA

Henkel mit Sitz in Düsseldorf-Holthausen in der Henkelstraße ist ein Düsseldorfer Traditionsunternehmen von Weltruf. Das heute börsennotierte Unternehmen geht auf die unternehmerische Gründungsinitiative Fritz Henkels zurück. 1878 verlegte Henkel wegen der besseren Infrastrukturen dort seine Fabrik von Aachen nach Düsseldorf. Der Marktführer in Bereichen wie Wasch- und Reinigungsmittel, Klebstoffe und Beauty Care ist weltweit auf allen Kontinenten vertreten und beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 120 Ländern. Mehr als 80 % der Mitarbeiter sind außerhalb Deutschlands beschäftigt. Henkel beschäftigt in Düsseldorf etwa fünftausendfünfhundert Mitarbeiter. Mit 20 Milliarden Jahresumsatz gehört Henkel zu den großen Herstellern und den 300 größten Unternehmen weltweit. Das globale Unternehmen wird aus dem Düsseldorfer Hauptsitz gesteuert. Immer wieder überrascht das Unternehmen die Fachwelt mit völlig neuen, revolutionären Produkten, die hier in Düsseldorf erdacht werden. So werden die leistungsfähigen Klebstoffe von Henkel in der Luft- und Raumfahrt eingesetzt. Der Konsument kennt Henkel von Marken wie Persil, Pril, Purex, Weißer Riese, Perwoll, Fewa, Somat, Sidolin, Ata und Bref im Waschmittelsektor. In der Kosmetik zählen beispielsweise die Henkel-Marken Schwarzkopf, Syoss, Dial, Fa, Bac, Schauma, Taft und Gliss Kur zu den führenden Produkten.

ThyssenKrupp Elevator AG

Die ThyssenKrupp Elevator AG hat ihren Sitz in Düsseldorf. Das Unternehmen betreibt Unternehmensteile wie die Niederlassung Düsseldorf in der Angermunder Straße. Weltweit hat der Technologieführer am Aufzugsmarkt Kunden in 150 Ländern und unterhält über 1.000 Vertriebs- und Servicestandorte in der ganzen Welt. Das Unternehmen gehört zum Industriekonzern ThyssenKrupp, dessen Wurzeln bis zum Jahre 1811 zurückreichen. Die Elevator AG hat knapp 10 Milliarden Euro Umsatz und beschäftigt weltweit mehr als 50.000 Mitarbeiter. Neben den Aufzügen vertreibt die AG Fahrtreppen, Fluggastbrücken, Treppenlifte und weitere innovative Produkte. In Düsseldorf hat noch der Unternehmensbereich Thyssenkrupp Stahlkontor seinen Hauptsitz in der Königsberger Straße 80. Bis 2007 befand sich die Unternehmenszentrale des Thyssen-Konzerns im prächtigen Dreischeibenhaus am Hofgarten. Das dortige grundlegend renovierte Hochhaus aus den Jahren des Wirtschaftswunders beherbergt heute vornehmlich Rechtsanwaltskanzleien und Beratungsunternehmen.

Rheinmetall AG

Die Rheinmetall AG mit Sitz in Düsseldorf am Rheinmetallplatz produziert Rüstungsgüter und Automobilteile. Hier am ehemaligen Industriestandort residiert die Unternehmensleitung mit ihren Stabsabteilungen. Das Unternehmen hat auf dem Industriegelände neue architektonische Stilelemente mit traditionellen Industriegebäuden verbunden. Rheinmetall besitzt eine lange Industrietradition in Deutschland und wurde 1889 gegründet. Das Rheinmetallwerk in Düsseldorf lieferte schwerpunktmäßig Munition. Mit knapp 23.000 Mitarbeitern, davon rund 11.500 in Düsseldorf, erwirtschaftet der Konzern etwa 6 Milliarden Euro Umsatz. Neben dem Hauptsitz in Düsseldorf betreibt das Unternehmen weltweit etwa 50 Standorte, darunter 3 in Indien und 9 in China und Japan. Der automotive Sektor, die Autozulieferersparte, fungiert teilweise unter dem Namen Rheinmetall Automotive AG und teilweise als KSPG AG (Kolbenschmidt Pierburg). Der Automotive Bereich hat seinen Hauptsitz in Neckarsulm, der Rüstungssektor residiert am Rheinmetallplatz mit der Konzernzentrale. In Düsseldorf haben Serviceunternehmen des Konzerns wie der Immobiliensektor und die Versicherungsvermittlung ihren Sitz. Die Immobilienabteilung entwickelt unter anderem das Großprojekt Unternehmerstadt in Düsseldorf, wo rund um die Hauptverwaltung von Rheinmetall auf dem ehemaligen Rheinmetall-Produktionsgelände ein neues Stadtviertel in einer Mischung aus den Funktionen Arbeiten und Leben entsteht.

GEA Group Aktiengesellschaft

Der weltweit agierende Industriekonzern GEA Group ist aus der 1881 von Wilhelm Merton gegründeten Anlagenbaufirma Metallgesellschaft hervorgegangen. Der börsennotierte Konzern unterhält seit 2011 seine Konzernzentrale in der Peter-Müller-Straße in Düsseldorf. GEA versteht sich als innovativer Technologiekonzern mit globaler Struktur. Das Unternehmen betreibt weltweit etwa 250 Tochtergesellschaften, die Prozesstechnik für die Produktion schwerpunktmäßig von Nahrungsmitteln und Getränken bauen. GEA liefert beispielsweise Abfüllanlagen, Abgasreinigungsanlagen, Brausysteme, Gefrieranlagen, Flüssigkeitsverarbeitungssysteme für die Getränkeindustrie Melksysteme und vieles mehr. Daneben sind aber auch ganz andere Sektoren vertreten, die der Konzern aus Düsseldorf liefert. Viele Schneekanonen in den Alpen stammen von GEA-Unternehmen. Die Kältetechnologie von GEA wird in vielen Eisstadien eingesetzt. Den Kern des Unternehmens bilden die beiden Business-Units Equipment und Services. Alle zentralen Konzernfunktionen sind in Düsseldorf konzentriert. Weltweit beschäftigt die Gruppe etwa 19.000 Mitarbeiter.

Peek & Cloppenburg KG

Die Peek & Cloppenburg KG hat ihren zentralen Sitz in Düsseldorf in der Berliner Allee. Die erfolgreiche Textil-Einzelhandelskette liefert seit ihrer Gründung 1901 Qualitäts-Textilien an den Konsumenten. In Hamburg agiert das selbstständige Unternehmen Peek & Cloppenburg Nord. Das für Süddeutschland zuständige Unternehmen P&C Süd bedient 67 Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, in Mittel- und Südhessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und im Norden von Sachsen. In Deutschland werden etwa 17.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Cloppenburg Süd beschäftigt. Der Umsatz liegt bei 2 Milliarden Euro. Beide Unternehmen sind seit ihrer Gründung voneinander unabhängig. Bis heute ist der Konzern familiengeführt. Die Marke agiert in 15 europäischen Ländern. In den letzten Jahren wurde vom Konzern in Düsseldorf ein erfolgreich verlaufender Online-Handel aufgebaut. Online bestellte Waren können in den Niederlassungen abgeholt, anprobiert und zurückgegeben werden. So kommt es zu einem optimalen Zusammenwirken von Offline- und Online-Vertriebskanälen.

AIR LIQUIDE Deutschland GmbH

In der Luise-Rainer-Straße 5 hat die AIR LIQUIDE Deutschland GmbH die Deutschland-Zentrale ihres Unternehmens. Air Liquide gehört zu den weltweiten Marktführern bei Herstellung und Lieferung von Gasen für Industrie, Medizin und Umweltschutz. Global beschäftigt die Firma in 80 Ländern 65.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwirtschaftet etwa 20 Milliarden Umsatz im Jahr. Bereits im Jahre 1902 wurde Air Liquide auf der Basis von technologischen Innovationen gegründet. Sehr bald expandierte das Unternehmen nach Deutschland, wo heute 4.500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt werden. Gasgroßverbraucher und Industriebetriebe werden direkt über Rohrleitungssysteme beliefert. Das Großunternehmen unterhält in der ganzen Welt Pipelines und Netze, wozu auch die Wasserstoffpipeline Rhein-Ruhr und weitere regionale Netz mit einer Länge von 600 Kilometer gehören. Endkunden und Handwerksbetriebe werden mit Flüssiggasbehältern beliefert. Ärzte und Patienten in Krankenhäusern nutzen die medizinischen Gase des Herstellers.

DHL Freight Germany Holding GmbH

In der Tersteegenstraße hat die Holding des großen Logistikkonzerns DHL, die DHL Freight Germany Holding GmbH, einen Sitz. Der Hauptsitz der DHL Gruppe ist Bonn. Transport, Lagerhaltung und Distribution zählen zu den Leistungen des Konzerns. Viele Düsseldorfer Geschäfte, Online-Händler, Gewerbetreibende und Industrien versenden ihre Waren mit DHL in alle Welt. Die Holding verwaltet von der DHL Group gehaltene Firmenanteile. DHL Freight unterhält in Deutschland, dem Hauptmarkt des Logistikdienstleisters, 66 Standorte. Auch die DHL Global Forwarding, die Spedition der DHL, hat eine Niederlassung in Ratingen bei Düsseldorf. Sie handelt internationale Luft- und Seefracht. Die DHL Gruppe erwirtschaftet mehr als 60 Milliarden Euro Jahresumsatz und beschäftigt weltweit 550.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon rund 3.500 in Düsseldorf. Aus dem Staatsunternehmen Post hat sich ein Weltmarktführer der Logistik in einer Erfolgsgeschichte entwickelt. In Düsseldorf werden dessen Kapitalanteile verwaltet.

L’Oréal Deutschland GmbH

In der Johannstraße im Stadtteil Derendorf hat die L’Oréal Deutschland GmbH ihren zentralen Sitz. Das Kosmetikunternehmen benennt als die Mission der Gruppe, die Schönheit allen Menschen weltweit zugänglich zu machen und passt damit gut zu der Düsseldorfer Lebensart. In Deutschland erreicht der Kosmetikkonzern mehr als eine Milliarde Euro Umsatz und hat die Rolle des Marktführers übernommen. Nach den USA, Frankreich und China ist Deutschland der viertwichtigste Markt für die Gruppe, die hier bereits 1930 Niederlassungen eröffnete. L’Oréal ist stolz auf seinen neuen Firmensitz in Düsseldorf, denn das Gebäude symbolisiert Transparenz, Nachhaltigkeit und Innovation. Das Bürohaus ist im Inneren weitgehend offen gestaltet und vermeidet fest Zimmerwände. In Deutschland beschäftigt die Gruppe mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon allein 900 in Düsseldorf.

HUAWEI TECHNOLOGIES Deutschland GmbH

Nachdem Düsseldorf schon seit Jahrzehnten ein Zentrum der japanischen Wirtschaft in Deutschland ist, sind die Düsseldorfer besonders froh, dass mit Huawei auch ein riesiger chinesischer Konzern Düsseldorf als deutsche Konzernzentrale ausgewählt hat. Das Technologieunternehmen hat seinen Sitz in der Hansaallee westlich des Rheins. Der Konzern ist schon seit 2001 in Deutschland aktiv, beschäftigt hier 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und führt die Liste der großen chinesischen Konzerne in Deutschland an. Huawei versteht sich als weltweit führender Lösungsanbieter im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Kennen die meisten Verbraucher die Huawei-Handys, ist das Tätigkeitsspektrum des Konzerns tatsächlich viel größer. Das Unternehmen verschafft als Dienstleister den Telekommunikationsbetreibern Zugang zu ihren Netzen. Huawei engagiert sich im Smart Service für IT-Kunden in der Cloud, im Aufbau Betrieb von Netzwerken, im Betrieb von Rechenzentren und beim Aufbau der neuen 5G-Netze.

BNP Paribas Real Estate Holding GmbH

In der Fritz-Vomfelde-Straße hat die Immobilienverwaltung der Großbank BNP Paribas ihren Sitz. Weitere Standorte befinden sich in der Benrather Straße. Die BNP mit Hauptsitz in Paris zählt zu den drei größten Banken Europas. Die Immobilienfachleute der BNP Paribas sind auf dem Düsseldorfer Immobilienmarkt besonders aktiv. Als Dienstleister stehen sie im Property Management zur Verfügung. Für Kunden übernehmen sie Standortplanung, Umzugsorganisation und Raumplanung. Die Immobilienfachleuchte der BNP Paribas sind bereits seit 60 Jahren als Konzern in Deutschland tätig. Sie beraten ihre Kunden bei Leerständen mit innovativen Konzepten und haben schon manchen Quadratmeter auf der Kö gefüllt. Sie wirken etwa bei der Umwandlung des Düsseldorfer Glasmacherviertels in ein modernes Wohnungsbaugebiet mit. Die Experten betonen, dass Düsseldorf ein gefragter Standort bei nationalen und internationalen Firmen auch in Zukunft bleiben wird.

Nespresso Deutschland GmbH

Im Düsseldorfer Medienhafen in der Speditionsstraße hat ein weiteres Unternehmen seinen Sitz, das sehr gut zu Düsseldorf passt. Hier sitzt die Nespresso Deutschland GmbH, die mit ihren lifestyle-orientierten Kaffeekapseln die Welt des Kaffees verändert hat. Nespresso ist eine Tochter des Nestlé-Konzerns und weltweiter Marktführer im Bereich portionierter Spitzenkaffees. Nespresso beschäftigt global mehr als 5.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben der Deutschlandverwaltung hat auch das deutsche Nespresso Customer Relationship Center (CRC) seinen Sitz im Medienhafen. Zukunftsweisend hat Nespresso die zentrale Bestelleinheit des Unternehmens zu einer Service- und Loyalitätsplattform weiterentwickelt. Die Agenten des CRC genießen bei Nespresso besonders hohes Ansehen, denn niemand übertrifft sie mit ihrem Know-how über die Kunden. Düsseldorf weist auch hier einen Weg in die wirtschaftliche Zukunft.

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